Freimengen auf Gran Canaria
Auch wer auf Gran Canaria oder einer der anderen Inseln der Kanaren lebt wird wohl ab und an einen Urlaub in der alten Heimat einschieben. Und was läge da dann näher, als die auf den Kanaren so günstigen Zigaretten dann gleich Stangenweise mit nach Deutschland zu nehmen, schließlich gibt es hier die Stange bereits für unter 20 Euro, und wenn man auf einheimische Zigaretten zurückgreift für sogar unter zehn Euro und das für 200 Zigaretten. In Deutschland zahlt man ja für eine Stange, meist mit nur 340 Zigaretten gut 40 Euro.
Am Zoll kann es dann aber zu bösen Überraschungen kommen, denn die Kanaren haben einen speziellen steuerrechtlichen Status (Freihandelszone), die Menge von Zigaretten, Alkohol und anderen Gütern unterscheidet sich erheblich von denen, die man von Mallorca oder dem spanischen Festland mit nach Deutschland nehmen kann. Wer mehr Zigaretten, Alkoholika oder Parfüm mit nach Deutschland einführen will, als die Reisefreigrenze erlaubt, dem drohen nicht nur Einfuhrabgaben, sondern bei einer massiven Überschreitung der erlaubten Menge sogar eine Anzeige. Die hier gemachten Angaben beziehen sich auf eine erwachsene Person (ab 17 Jahre). Für seinen zwölfjährigen Filius oder Filia darf man also nicht eine Stange Rauchwaren mehr einkalkulieren.
- 200 Zigaretten (eine Stange) oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak. Das kann auch gemischt werden. Also 100 Zigaretten und 25 Zigarren.
- 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol. ODER
- 2 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Taffia, Sake oder ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22 % vol oder weniger ODER - 2 Liter Schaumweine oder Likörweine. Auch hier kann wieder gemixt werden. 1 Liter Likörwein und 1 Liter Sake beispielsweise.
- UND 2 Liter nicht schäumender Wein.
- 50 Gramm Parfüms
- 0,25 Liter Eau de ToiletteInnerhalb einer Gruppe kann gemixt werden, auf den Alkohol oder das Parfüm verzichten und dafür dann zwei oder drei Stangen mitzunehmen klappt so nicht. Wichtig: Die Mengen gelten pro Person und nicht pro Gruppe. Reist ein Nichtraucher und ein Raucher zusammen, und verzichtet der Nichtraucher auf seine Stange Zigaretten, sollte trotzdem er persönlich die Zigaretten nach Deutschland einführen. Ein Umpacken vor den Augen der Zollbeamten kann Ärger geben. Neben den Kanaren, die zwar zum Zollgebiet der EG aber nicht zum Steuergebiet für Verbrauchersteuern und Mehrwertsteuern gehören, gelten die Reisefreigrenzen auch für die britischen Kanalinseln, die Überseedépartements Frankreichs (Martinique, Guadeloupe, Réunion und Französisch-Guayana), die Alandinseln vor Schweden sowie dem Berg Athos in Griechenland.
